Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der Spielleitstand GmbH für die Bereitstellung von Software-as-a-Service-Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen der Spielleitstand GmbH, Speditionstraße 21, 40221 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 95184 (nachfolgend «Spielleitstand» oder «Anbieter»), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend «Kunde») über die Bereitstellung von Software-as-a-Service-Leistungen, zugehöriger Schnittstellen sowie ergänzender Beratungs- und Support-Leistungen.

(2) Die Angebote der Spielleitstand GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam «Kaufleute»). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er als Kaufmann handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Spielleitstand stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Spielleitstand in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellungen auf der Website der Spielleitstand GmbH stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertragsschluss erfolgt regelmäßig auf Basis einer individuellen Vertragsverhandlung zwischen Spielleitstand und Kunde, in deren Verlauf Leistungsumfang, Modul-Auswahl, Anbindungs-Anforderungen und Vergütung kundenspezifisch festgelegt werden.

(2) Diese AGB bilden den allgemeinen vertraglichen Rahmen. Soweit der Einzelvertrag oder ein gesondertes Leistungsverzeichnis von diesen AGB abweichende Regelungen enthält, gehen die Regelungen des Einzelvertrags vor.

(3) Der Vertrag kommt zustande durch beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Bestellformulars oder durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung eines durch Spielleitstand unterbreiteten Angebots. Eine konkludente Annahme durch Beginn der Leistungserbringung ist nur dann verbindlich, wenn der Kunde der Spielleitstand GmbH zuvor ein konkretes schriftliches Angebot vorgelegt hat.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Spielleitstand stellt dem Kunden die im Einzelvertrag bezeichneten Module der Spielleitstand-Plattform (insbesondere CRM-Copilot, Compliance-Copilot, Fraud-Copilot, BI-Copilot und Marketing-Copilot) als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang der Module ergibt sich aus der jeweils gültigen Produktdokumentation, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

(2) Spielleitstand schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 Prozent im Monatsmittel. Die Verfügbarkeit wird gemessen an der Erreichbarkeit der Anwendung am Übergabepunkt zum öffentlichen Internet.

(3) Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit einbezogen werden Ausfallzeiten, die auf planmäßige Wartungsfenster zurückzuführen sind. Planmäßige Wartungsfenster werden mit angemessenem Vorlauf, in der Regel werktäglich außerhalb mitteleuropäischer Geschäftszeiten, durchgeführt und dem Kunden vorab angekündigt. Ebenfalls nicht einbezogen werden Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Spielleitstand GmbH (insbesondere Internet-Backbone-Störungen Dritter) sowie vom Kunden zu vertretender Umstände.

(4) Spielleitstand ist berechtigt, die Software in einem üblichen Umfang weiterzuentwickeln, sofern hierdurch der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang berühren, werden dem Kunden mit angemessener Vorlauffrist mitgeteilt.

(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, schuldet Spielleitstand keine Anpassungen der Software an individuelle Hardware-, Browser- oder Betriebssystem-Konfigurationen des Kunden, die von den in der Produktdokumentation bezeichneten Mindestanforderungen abweichen. Die Verantwortung für eine geeignete IT-Umgebung auf Kundenseite verbleibt beim Kunden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Spielleitstand die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung der für die Anbindung benötigten Zugangsdaten zu kundeneigenen Datenquellen, API-Endpunkten und Plattformen sowie die Benennung verbindlicher Ansprechpartner mit hinreichender Entscheidungskompetenz.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen und ausschließlich für vertragliche Zwecke zu verwenden. Den Verdacht eines Missbrauchs hat der Kunde unverzüglich an Spielleitstand zu melden.

(3) Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere unter Beachtung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüNeuRStV), der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen, des Datenschutzrechts sowie ausländischer Vorschriften, soweit diese auf den Kunden anwendbar sind. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm eingebrachten Inhalte und Daten sowie für die Einhaltung etwaiger Lizenz- oder Aufsichtspflichten gegenüber Regulierungsbehörden.

(4) Der Kunde ist für die Sicherung der von ihm eingebrachten Daten in eigener Verantwortung zuständig, soweit der Einzelvertrag nicht ausdrücklich eine Sicherungspflicht der Spielleitstand GmbH vorsieht.

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Einzelvertrag. Standardmäßig beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate; die Vergütung für diese Laufzeit ist im Voraus für das Vertragsjahr fällig (jährliche Vorauszahlung). Abweichende Zahlungsmodalitäten, insbesondere quartalsweise oder monatliche Zahlung, bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Einzelvertrag.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Spesenkosten für vor-Ort-Leistungen werden nach Aufwand und gegen Nachweis gesondert berechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Spielleitstand berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Spielleitstand ist berechtigt, die Vergütung mit angemessener Vorankündigungsfrist anzupassen, sofern sich die zugrundeliegenden Kostenstrukturen wesentlich ändern. Eine Anpassung erfolgt frühestens zum Beginn einer Verlängerungsperiode.

§ 6 Datenverarbeitung im Auftrag

(1) Soweit Spielleitstand im Rahmen der Vertragsleistung personenbezogene Daten des Kunden oder solche, für die der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich ist, verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung als Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO.

(2) Die Parteien werden hierzu einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) abschließen, der die in Art. 28 Abs. 3 DSGVO genannten Mindestanforderungen erfüllt. Der AVV-Vertrag wird parallel zum Einzelvertrag unterzeichnet und gilt für die gesamte Dauer der Auftragsverarbeitung.

(3) Spielleitstand setzt zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter) ein. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Änderungen am Subprozessor-Bestand werden dem Kunden im Einklang mit dem AVV angezeigt.

(4) Sämtliche personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union verarbeitet, sofern der Einzelvertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vorsieht.

§ 7 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, geheim zu halten und ausschließlich für die Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) bei der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren, (b) ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt geworden sind, (c) der empfangenden Partei rechtmäßig durch einen Dritten ohne Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht wurden, oder (d) aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenzulegen sind, wobei die offenlegende Partei die andere Partei unverzüglich zu informieren hat.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht für eine Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 8 Haftung

(1) Spielleitstand haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Spielleitstand GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(2) Im Übrigen ist die Haftung der Spielleitstand GmbH der Höhe nach auf die im Vertragsjahr tatsächlich vereinnahmte Vergütung des Kunden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Vermögensschäden, die nicht zu den typischen Schäden des konkreten Vertrags zählen, ist ausgeschlossen, soweit Spielleitstand nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

(3) Spielleitstand übernimmt keine Garantie für die Treffsicherheit von Prognose-, Klassifizierungs- oder Empfehlungs-Modellen, die Bestandteil der Software sind. Die Spielleitstand-Plattform unterstützt operative Entscheidungen des Kunden; sie ersetzt nicht die fachliche Entscheidung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunden. Eine Rechtsberatung wird durch die Bereitstellung der Software nicht geschuldet.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Spielleitstand GmbH.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, beginnend mit dem im Einzelvertrag vereinbarten Leistungsbeginn, geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Laufzeit vereinbart ist.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht zuvor von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals schriftlich gekündigt wird.

(3) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholter schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse einer Partei oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail wahrt nicht die Schriftform im Sinne dieser Vorschrift; gleichwertig sind jedoch qualifizierte elektronische Signaturen im Sinne der eIDAS-Verordnung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Spielleitstand ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

§ 11 Stand

Stand dieser AGB: 23. Mai 2026.